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   LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91   

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https://dejure.org/1992,3870
LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91 (https://dejure.org/1992,3870)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.01.1992 - 6 Sa 524/91 (https://dejure.org/1992,3870)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Januar 1992 - 6 Sa 524/91 (https://dejure.org/1992,3870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis: Nachwirkung - Rückzahlung eines Preisnachlasses auf Jahreswagen nach außerordentlicher Kündigung - AGBG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 611 Abs. 1 BGB; § 339 BGB; § 9 Abs. 1 AGBG; § 23 Abs. 1 AGBG; Art. 1 § 1 PAngV; § 315 BGB
    Anwendbarkeit des AGBG; Erwerb eines Firmenwagens; Verkaufs- und Lieferbedingungen ; Transparenzgebot; Rrückzahlung eines Preisnachlasses; Vertragsstrafe; Schuldhaft vertragswidriges Verhalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit des AGBG; Erwerb eines Firmenwagens; Verkaufs- und Lieferbedingungen ; Transparenzgebot; Rrückzahlung eines Preisnachlasses; Vertragsstrafe; Schuldhaft vertragswidriges Verhalten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91
    Dann ist aber die tatsächlich durchgeführte Mitbestimmung Wirksamkeitsvoraussetzung für Maßnahmen zum Nachteil des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 20.8.1991 - 1 AZR 326/90 -, BB 1992, 276 ; Urteil vom 26.4.88 - 3 AZR 168/86 -, AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972, Altersversorgung und Beschluss vom 16.9.86 - GS 1/82 -, AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91
    Dann ist aber die tatsächlich durchgeführte Mitbestimmung Wirksamkeitsvoraussetzung für Maßnahmen zum Nachteil des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 20.8.1991 - 1 AZR 326/90 -, BB 1992, 276 ; Urteil vom 26.4.88 - 3 AZR 168/86 -, AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972, Altersversorgung und Beschluss vom 16.9.86 - GS 1/82 -, AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91
    Dann ist aber die tatsächlich durchgeführte Mitbestimmung Wirksamkeitsvoraussetzung für Maßnahmen zum Nachteil des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 20.8.1991 - 1 AZR 326/90 -, BB 1992, 276 ; Urteil vom 26.4.88 - 3 AZR 168/86 -, AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972, Altersversorgung und Beschluss vom 16.9.86 - GS 1/82 -, AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 129/82

    Vertragsstrafe bei Vertragsbruch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91
    Soll die Zahlung des Preisnachlasses als Vertragsstrafe geschuldet sein, so setzt der Anspruch schuldhaft vertragswidriges Verhalten des Beklagten voraus, das die Klägerin bei der auf einen begründeten Verdacht gestützten Kündigung nicht nachzuweisen in der Lage ist (BAG, Urteil vom 23.5.84 - 4 AZR 129/82 -, AP Nr. 9 zu § 339 BGB ).
  • BGH, 28.02.1973 - IV ZR 34/71

    Maklerprovision für Folgegeschäft

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91
    Im Rahmen der gerichtlichen Billigkeitskontrolle ist § 9 AGB-Gesetz , der auf den Maßstab von Treu und Glauben abstellt, heranzuziehen, was um so mehr gilt, als die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes die Grundsätze des § 9 AGB-Gesetz aus § 242 BGB hergeleitet hat (BGH, Urteil vom 17.2.64 - II ZR 98/62 -, BGHZ 41, 151; Urteil vom 28.2.73 - IV ZR 34/71 -, BGHZ 60, 243, 245).
  • BGH, 17.02.1964 - II ZR 98/62

    Beweislastregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91
    Im Rahmen der gerichtlichen Billigkeitskontrolle ist § 9 AGB-Gesetz , der auf den Maßstab von Treu und Glauben abstellt, heranzuziehen, was um so mehr gilt, als die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes die Grundsätze des § 9 AGB-Gesetz aus § 242 BGB hergeleitet hat (BGH, Urteil vom 17.2.64 - II ZR 98/62 -, BGHZ 41, 151; Urteil vom 28.2.73 - IV ZR 34/71 -, BGHZ 60, 243, 245).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 233/83

    Ordentliche Kündigung wegen Diebstahls

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91
    Es hat in seinem Urteil vom 20.9.1984 - 2 AZR 233/83 -, DB 1985, 1192 den Personalrabatt als eine zusätzliche vermögenswerte Leistung des Arbeitgebers bezeichnet, wobei der Arbeitnehmer nicht einem sonstigen Kunden gleichstehe, dem der Arbeitgeber als Anbieter im freien Wettbewerb gegenübersteht.
  • BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69

    Sondervergütung: Bestimmungsrecht des Arbeitgebers - Interessenausgleich

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91
    Auch wenn in dem Preisnachlass für Jahreswagen keinerlei Vergütung im weiteren Sinn zu sehen ist, ergibt sich einzelvertraglich die Unwirksamkeit der Rückforderungsklausel aus der gemäß § 315 BGB vorzunehmenden richterlichen Inhaltskontrolle (BAG, Urteil vom 21.12.1970 - 3 AZR 510/69 -, AP Nr. 1 zu § 305 BGB , Billigkeitskontrolle, Urteil vom 22.12.1970 - 3 AZR 52/70 -, AP Nr. 2 zu § 305 BGB , Billigkeitskontrolle).
  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91
    Auch wenn in dem Preisnachlass für Jahreswagen keinerlei Vergütung im weiteren Sinn zu sehen ist, ergibt sich einzelvertraglich die Unwirksamkeit der Rückforderungsklausel aus der gemäß § 315 BGB vorzunehmenden richterlichen Inhaltskontrolle (BAG, Urteil vom 21.12.1970 - 3 AZR 510/69 -, AP Nr. 1 zu § 305 BGB , Billigkeitskontrolle, Urteil vom 22.12.1970 - 3 AZR 52/70 -, AP Nr. 2 zu § 305 BGB , Billigkeitskontrolle).
  • BAG, 20.01.1982 - 5 AZR 755/79

    Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91
    Der 5. Senat des BAG hat in seinem Urteil vom 20.1.1982 - 5 AZR 755/79 -, AP Nr. 72 zu 4 TVG Ausschlussfristen festgestellt, dass tarifliche Ausschlussfristen auf Miet- oder Kaufverträge, die Arbeitgeber mit Arbeitnehmern schließen, nicht anwendbar sind, weil sich daraus keine Ansprüche ergeben, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, ja nicht einmal mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen.
  • LAG Bremen, 28.07.1987 - 1 Sa 155/86

    Nachzahlung eines eingeräumten Werksangehörigenrabattes; Unangemessene

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

  • BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen

  • BGH, 10.07.1990 - XI ZR 275/89

    Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden

  • BGH, 15.10.1991 - XI ZR 192/90

    Verstoß gegen das Transparenzgebot

  • BGH, 27.09.1984 - X ZR 12/84

    Zündholzschachteln; Zulässigkeit eines Preisbestimmungsrechts

  • LAG Saarland, 29.04.1987 - 1 Sa 91/86

    Heraufsetzung eines Zinssatzes für ein gewährtes Darlehen ; Ausscheiden aus einem

  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 219/92

    Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes auf Kaufverträge mit Arbeitnehmern;

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Januar 1992 - 6 Sa 524/91 - wird zurückgewiesen.

    Nr. 2a, b, unter II 1; Jesse/Schellen, Arbeitgeberdarlehen und Vorschuß, S. 75 ff; von Hoyningen/Huene EWiR 1993, 379, 380; und für Kaufverträge mit Arbeitnehmern Kohte, AuR 1993, 156, 158; MünchArbR/Hanau § 68 Rz 6).

    Bei der Vielzahl von Modellen und Ausstattungsvarianten kann keinesfalls davon ausgegangen werden, daß dem durchschnittlichen Arbeitnehmer die Höhe des Preisnachlasses in DM oder Prozent des Normalpreises bekannt ist (Kohte AuR 1993, 156, 158).

  • LAG Hessen, 15.12.1994 - 12 (11) Sa 311/94

    Anspruch auf Zahlung von Jahresproduktrabattzahlungen; Personalrabatte

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